Vorschriften:

Für die Identifizierung von Fahrzeugen anhand der Fahrgestellnummer sagen international gültige Vorschriften aus, dass eine Kennzeichnung für die  Dauer von 30 Jahren eindeutig lesbar sein muss. Damit ist bereits eine Vorauswahl für die möglichen Beschriftungsverfahren getroffen.

Bei Arzneimitteln, insbesondere bei Flüssigkeiten oder Pillen ist die Kennzeichnung vom Gesetzgeber auf Grund der bestehenden Verwechslungsgefahr vorgeschrieben. Ebenfalls muss das Herstellungs- und Haltbarkeitsdatum auf dem individuellen Produkt angegeben werden. Da die direkte Kennzeichnung nicht immer möglich ist, werden bspw. Tabletten in Blister verpackt und dieser mit den individuellen Daten gekennzeichnet.

(Bild: Kennzeichnung von Inhaltsstoffen über Etikett im Offsetdruck und nachträglichem Thermotransferdruck)

So fern eine Produktkennzeichnung vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist, werden in der Regel folgende Details in der Vorschrift abgehandelt:

  • Umfang und Inhalt der Kennzeichnung
  • Freigegeben Kennzeichnungsverfahren
  • Die Art und Durchführung der Kennzeichnung
  • Art und Umfang der Dokumentation der Produktkennzeichnung. Diese sind beispielsweise in Normen wie: CE,FCC,CB, CCC abgebildet und gelten für unterschiedliche Länder. Verschiedene Länder verlangen unterschiedliche Kennzeichnungen der Produkte

 Eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Kennzeichnung hat folgenden Ansprüchen zu genügen:

  • Die Kennzeichnung muss dauerhaft angebracht und damit während des gesamten Verwendungszeitraums des Produkts lesbar sein.
  • Die Kennzeichnung muss beständig sein gegen mechanische, thermische Belastungen sowie chemische und physikalische Einwirkungen.